Hausanschluss und Zählerschrank
Reicht die Leistung des Hausanschlusses, und ist im Zählerschrank Platz für Leitungsschutz, Fehlerstromschutz und Steuerung?
Eine Wallbox ist schnell gekauft. Ob Zuleitung, Absicherung und Hausanschluss dafür reichen, klärt ein Elektriker. Wir planen den Ladepunkt, installieren ihn und melden ihn beim Netzbetreiber an.
Ein Ladepunkt an Garage oder Carport. Mit Solaranlage lädt das Auto bevorzugt dann, wenn das Dach Strom übrig hat.
Mehrere Ladepunkte mit Lastmanagement, damit der Hausanschluss nicht überlastet wird, wenn alle abends gleichzeitig laden.
Ladepunkte für Dienstwagen, Firmenparkplatz oder Hoffahrzeuge, abgestimmt auf die übrige Elektroinstallation.
Jede Wallbox muss vor der Inbetriebnahme beim Netzbetreiber angemeldet werden. Bis 11 kW genügt die Anmeldung, darüber braucht es zusätzlich die Zustimmung des Netzbetreibers. Die Anmeldung übernimmt der Elektrofachbetrieb, der die Wallbox anschließt.
11 kW oder 22 kW? Das hängt von Auto, Hausanschluss und Fahrprofil ab. Für die meisten Haushalte reichen 11 kW.
Wir melden die Wallbox mit den technischen Daten an. Über 12 kVA, also mehr als etwa 11 kW, warten wir die Zustimmung ab.
Neue Wallboxen sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Sie wählen ein Modul für das reduzierte Netzentgelt, wir bauen die Steuerung ein.
Prüfung der Installation, Einrichtung und Einweisung. Die Unterlagen für den Netzbetreiber erhalten Sie von uns.
Diese Punkte prüfen wir vor der Installation. Die meisten lassen sich lösen, sie bestimmen aber den Aufwand.
Reicht die Leistung des Hausanschlusses, und ist im Zählerschrank Platz für Leitungsschutz, Fehlerstromschutz und Steuerung?
Eine eigene Leitung vom Zählerschrank zum Stellplatz, im passenden Querschnitt für die Ladeleistung und die Leitungslänge.
Eine Wallbox braucht einen passenden Fehlerstromschutz. Je nach Modell ist die Gleichfehlerstrom-Erkennung schon eingebaut oder muss zusätzlich installiert werden.
Garage, Carport oder Außenwand: Schutz vor Witterung, kurze Wege zum Auto und genug Abstand zu Türen und Wegen. Ein Solar-Carport verbindet Stellplatz und Stromerzeugung.
Für Updates, Lastmanagement und Solarladen braucht die Wallbox meist WLAN oder ein Netzwerkkabel.
Mieter und Wohnungseigentümer haben grundsätzlich einen Anspruch darauf, eine Lademöglichkeit einbauen zu lassen (§ 554 BGB, § 20 WEG). Über die Ausführung können Vermieter oder Gemeinschaft mitbestimmen.
Beim PV-Überschussladen misst ein Energiemanagement laufend, wie viel Solarstrom gerade übrig ist, und regelt den Ladestrom der Wallbox danach. Das Auto lädt also mit dem Strom, der sonst ins Netz ginge.
Eine Wallbox lädt mit mindestens 6 Ampere. Das entspricht etwa 1,4 kW einphasig oder 4,1 kW dreiphasig. Liegt der Überschuss darunter, reicht er zum Laden nicht aus. Wallboxen mit automatischer Phasenumschaltung können deshalb auch kleine Überschüsse nutzen.
Seit dem Solarspitzengesetz ist das Überschussladen doppelt interessant: Jede Kilowattstunde, die ins Auto geht, zählt nicht gegen die Einspeisegrenze. Mehr dazu im Ratgeber Solarspitzengesetz.
6 A bei 230 V. Kleine Überschüsse lassen sich damit schon nutzen.
3 × 6 A bei 230 V. Ohne Phasenumschaltung muss mindestens so viel Überschuss da sein.
Solar-Carport von Arends & Bussen: Mit einer Wallbox darunter lädt das Auto mit dem Strom vom eigenen Carportdach.
Ladeeinrichtungen für E-Autos sind vor der Inbetriebnahme beim Netzbetreiber anzumelden. Eine Wallbox mit mehr als 12 kVA, also mehr als etwa 11 kW, braucht zusätzlich die Zustimmung des Netzbetreibers. Die Anmeldung übernehmen wir.
Neue Wallboxen gelten seit 2024 als steuerbare Verbrauchseinrichtung. Der Netzbetreiber darf ihre Leistung bei drohender Überlastung vorübergehend auf 4,2 kW drosseln; im Gegenzug gibt es ein reduziertes Netzentgelt. Die nötige Steuerungstechnik bauen wir mit ein.
Stand September 2026. Maßgeblich sind die technischen Anschlussbedingungen Ihres Netzbetreibers. Weitere Themen im Ratgeber.
Die Anmeldung beim Netzbetreiber übernimmt in der Regel der Elektrofachbetrieb, der die Wallbox anschließt. Bei uns gehört sie zum Auftrag.
Das hängt vor allem von der Leitungslänge zwischen Zählerschrank und Stellplatz, vom Zustand des Zählerschranks und vom Wallbox-Modell ab. Einen Preis nennen wir nach der Besichtigung.
Ja, aber der Vermieter darf sie grundsätzlich nicht verweigern (§ 554 BGB). Er kann über die Art der Ausführung mitbestimmen. In Eigentümergemeinschaften gilt Entsprechendes nach § 20 WEG.
Für die meisten Haushalte reichen 11 kW, zumal viele Autos an Wechselstrom ohnehin nicht schneller laden. 22 kW sind nur sinnvoll, wenn Auto und Hausanschluss das hergeben, und brauchen die Zustimmung des Netzbetreibers.
Ja. Mit einer passenden Wallbox und Energiemanagement lädt das Auto bevorzugt mit Solarstrom, der sonst eingespeist würde. Bei neuen Anlagen hilft das auch, die Einspeisegrenze einzuhalten.
Das prüfen wir vor Ort. Häufig ist für die Wallbox ein zusätzlicher Platz im Zählerschrank oder eine Erweiterung nötig, gerade wenn eine Solaranlage dazukommt.
Sprechen Sie uns vorher an. Wir prüfen, ob das Modell zu Ihrem Anschluss und zur Steuerbarkeit passt, damit die Anmeldung beim Netzbetreiber ohne Umwege klappt.
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben in zwei Minuten: Dach, Verbrauch, Speicher oder Wallbox. Wir melden uns und vereinbaren einen Termin vor Ort. Kostenlos und unverbindlich.
Büro Montag bis Freitag von 08:00 bis 13:30 Uhr. Bei Störungen an Ihrer Anlage erreichen Sie unseren Bereitschaftsdienst rund um die Uhr.