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Ratgeber Photovoltaik

Solarspitzengesetz: Was gilt für neue Solaranlagen, und was plant das EEG 2027?

Die 60-%-Regel, keine Vergütung bei negativen Strompreisen, Smart Meter mit Steuerbox: Seit dem 25. Februar 2025 gelten für neue Solaranlagen andere Regeln. Wir erklären sie verständlich und sagen, was das für Ihre Planung bedeutet.

Arends & Bussen, Elektro-Meisterbetrieb in Hinte · Stand: 28. September 2026

Kurz erklärt

Das Solarspitzengesetz ist eine Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und des Messstellenbetriebsgesetzes, die am 25. Februar 2025 in Kraft getreten ist. Es soll verhindern, dass mittags mehr Solarstrom ins Netz drückt, als das Netz aufnehmen kann. Für neue Anlagen heißt das: Die Einspeisung ist bis zum Einbau eines Smart Meters mit Steuerbox auf 60 % der Leistung begrenzt, und in Zeiten negativer Strompreise gibt es keine Vergütung. Bestehende Anlagen sind nicht betroffen.

Für welche Anlagen gilt das Solarspitzengesetz?

Die neuen Regeln gelten für Anlagen, die ab dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommen wurden. Für ältere Anlagen gelten weiter die Regeln, die bei ihrer Inbetriebnahme galten.

Betreiber bestehender Anlagen können freiwillig in die neuen Regeln wechseln. Sie verzichten dann auf die Vergütung in Zeiten negativer Preise und erhalten dafür 0,6 Cent pro Kilowattstunde mehr. Der Wechsel wird frühestens zum Ende des Jahres wirksam, in dem die Anlage ein intelligentes Messsystem bekommen hat (§ 100 Abs. 47 EEG).

Was bedeutet die 60-%-Regel?

Neue Anlagen dürfen höchstens 60 % ihrer installierten Leistung ins Netz einspeisen, bis ein intelligentes Messsystem und eine Steuerungseinrichtung eingebaut und getestet sind. Danach entfällt die Grenze. Wie die Regel greift, hängt von der Anlagengröße ab:

AnlagengrößePflichten bis zum Einbau von Smart Meter und Steuerbox
unter 25 kWEinspeisung höchstens 60 % der installierten Leistung (bei Einspeisevergütung oder Mieterstromzuschlag)
25 bis unter 100 kWAnlage muss vom Netzbetreiber steuerbar sein, dazu die 60-%-Grenze (bei Einspeisevergütung oder Mieterstromzuschlag)
ab 100 kWSichtbarkeit und Steuerbarkeit durch den Netzbetreiber

Quelle: § 9 Abs. 2 und § 100 Abs. 3b EEG 2023, Überblick der Clearingstelle EEG|KWKG (Juli 2025).

Wichtig: Die Grenze gilt für die Einspeisung am Netzanschluss, nicht für die Erzeugung. Strom, den Sie im Haus verbrauchen, in den Speicher laden oder ins E-Auto, zählt nicht mit. Wer mittags viel selbst verbraucht, verliert durch die 60-%-Grenze wenig oder gar nichts. Genau deshalb planen wir Anlage, Speicher und Wallbox zusammen.

Was passiert bei negativen Strompreisen?

Für neue Anlagen sinkt der Vergütungsanspruch auf null, sobald der Strompreis an der Börse negativ ist, und zwar schon ab der ersten negativen Viertelstunde (§ 51 EEG). Solche Zeiten gibt es vor allem an sonnigen Tagen mit wenig Verbrauch, etwa an Feiertagen im Frühjahr und Sommer.

Zwei Punkte relativieren das:

  • Ausnahme für kleine Anlagen ohne Smart Meter: Anlagen unter 100 kW sind bis zum Ende des Jahres ausgenommen, in dem sie ein intelligentes Messsystem erhalten.
  • Nachholen am Ende: Die entgangenen Zeiten werden nach Ablauf des regulären Förderzeitraums angehängt. Der Förderzeitraum verlängert sich entsprechend (§ 51a EEG).

Smart Meter und Steuerbox: Wann kommen sie?

Das Gesetz verpflichtet den zuständigen Messstellenbetreiber, EEG-Anlagen über 7 kW sowie steuerbare Verbraucher wie Wallboxen und Wärmepumpen mit intelligentem Messsystem und Steuerungseinrichtung auszustatten (§ 29 MsbG). Neuanlagen werden dabei bevorzugt. Balkonkraftwerke sind ausgenommen.

Als Anlagenbetreiber müssen Sie dafür sorgen, dass die elektrische Anlage hinter dem Hausanschluss den Einbau ermöglicht. In der Praxis heißt das: Im Zählerschrank muss Platz für die neue Technik sein. Bei älteren Zählerschränken ist das oft nicht der Fall; das prüfen wir bei der Planung mit.

Was ändert sich für Batteriespeicher?

Speicher dürfen künftig unter bestimmten Bedingungen auch Strom aus dem Netz zwischenspeichern, ohne dass die Förderung für den Solarstrom verloren geht. Dafür gibt es zwei Wege, die Abgrenzungsoption und die Pauschaloption; Nachweis und Einzelheiten legt die Bundesnetzagentur fest.

Für die meisten Hausbesitzer ist ein anderer Effekt wichtiger: Ein Speicher nimmt die Mittagsspitze auf, die wegen der 60-%-Grenze sonst abgeregelt würde, und gibt den Strom abends ans Haus ab. Mehr dazu auf unserer Seite Stromspeicher nachrüsten.

Was plant das EEG 2027 für die Einspeisevergütung?

Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 einen Entwurf für ein neues EEG beschlossen. Beschlossen ist er noch nicht: Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen, dazu braucht es eine beihilferechtliche Genehmigung der EU. Geplant ist ein Inkrafttreten am 1. Januar 2027. Nach dem Entwurf sollen gelten:

  • Neue kleine Dachanlagen sollen nicht mehr dauerhaft über eine feste Einspeisevergütung gefördert werden.
  • Stattdessen ist eine Übergangsvergütung über 36 Monate vorgesehen, danach der Wechsel in die Direktvermarktung mit einem zeitlich begrenzten Bonus. Die Grenze für die Übergangsvergütung soll schrittweise sinken: 50 kW ab 2027, 25 kW ab 2028, 7 kW ab 2029.
  • Die Einspeiseleistung kleiner und mittlerer Dachanlagen soll auf 50 % begrenzt werden.
  • Balkonkraftwerke bis 2 kW sollen weder Übergangsvergütung erhalten noch unter die Kappung fallen.

Welche Regeln für Anlagen gelten, die vor dem Inkrafttreten in Betrieb gehen, und wie hoch die Sätze genau sind, steht erst mit dem Beschluss fest. Im parlamentarischen Verfahren kann sich noch einiges ändern. Wir aktualisieren diese Seite, sobald das Gesetz beschlossen ist.

Was heißt das für die Planung einer neuen Anlage?

Die Richtung ist eindeutig: Solarstrom soll möglichst im Haus bleiben, Einspeisung wird weniger wichtig. Daraus ergeben sich vier Punkte für die Planung:

  • Eigenverbrauch zuerst: Anlage so auslegen, dass möglichst viel Strom im Haus genutzt wird.
  • Speicher passend dimensionieren: groß genug für die Mittagsspitze, nicht größer als der Abendverbrauch.
  • Wallbox einplanen: Laden mit Solarstrom ist die einfachste Art, Einspeisung in Eigenverbrauch zu verwandeln. Mehr unter Wallbox installieren und anmelden.
  • Zählerschrank vorbereiten: Platz für Smart Meter und Steuerbox gleich mit einplanen.

Bei Arends & Bussen planen wir Anlage, Speicher, Wallbox und Zählerschrank in einem Auftrag. Mehr dazu auf unserer Seite Photovoltaik in Ostfriesland.

Häufige Fragen

Fragen zum Solarspitzengesetz.

Gilt die 60-%-Regel auch für meine bestehende Anlage?

Nein. Sie gilt nur für Anlagen, die ab dem 25. Februar 2025 in Betrieb gegangen sind. Für ältere Anlagen gelten die Regeln, die bei ihrer Inbetriebnahme galten.

Verliere ich durch die 60-%-Regel 40 % meines Solarstroms?

Nein. Begrenzt wird nur die Einspeisung ins Netz, und auch nur in den Stunden, in denen die Anlage mehr als 60 % ihrer Leistung liefert und der Strom nicht im Haus gebraucht wird. Mit Eigenverbrauch, Speicher und Wallbox bleibt davon oft wenig übrig.

Wann fällt die 60-%-Grenze weg?

Sobald ein intelligentes Messsystem und eine Steuerungseinrichtung eingebaut sind und der Netzbetreiber die Steuerbarkeit erfolgreich getestet hat.

Bekomme ich bei negativen Strompreisen gar nichts?

Für neue Anlagen entfällt die Vergütung in diesen Viertelstunden. Anlagen unter 100 kW ohne Smart Meter sind bis zum Ende des Einbaujahres ausgenommen, und entgangene Zeiten werden am Ende des Förderzeitraums nachgeholt.

Betrifft das Solarspitzengesetz Balkonkraftwerke?

Steckersolargeräte sind von der Pflicht zu Smart Meter und Steuerbox ausgenommen. Nach dem Entwurf zum EEG 2027 sollen Balkonkraftwerke bis 2 kW auch nicht unter die 50-%-Kappung fallen.

Sollte ich mit einer neuen Anlage auf das EEG 2027 warten?

Das hängt vom Vorhaben ab. Bei einer Hausanlage ist der Eigenverbrauch ohnehin der wichtigere Teil, nicht die Einspeisevergütung. Solange der Entwurf nicht beschlossen ist, planen wir nach dem geltenden Recht und zeigen Ihnen beim Termin, was sich nach dem Entwurf ändern würde.

Quellen: Clearingstelle EEG|KWKG, 60-%-Regelung · BSW-Solar, FAQ Solarspitzengesetz · Bundesregierung, Kabinettsbeschluss EEG-Novelle (29.07.2026) · pv magazine, EEG 2027 (24.08.2026). Die Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung.

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